Startseite2024-12-02T10:34:47+00:00

Presseausweis 2025

Das Werkzeug für professionelle Journalisten

Wer hauptberuflich journalistisch arbeitet, braucht den Presseausweis. Ob Sie als Journalist recherchieren und dafür Zugang zu Veranstaltungen und Informationen benötigen oder ob Sie als Veranstalter oder Institution sicher sein wollen, dass Sie es tatsächlich mit Profi-Journalisten zu tun haben, die von ihrem Beruf leben: Der bundeseinheitliche Presseausweis hilft Ihnen weiter.

Presseausweise dienen Journalistinnen und Journalisten als Nachweis ihrer Professionalität. Der abgebildete bundeseinheitliche Presseausweis belegt, dass der Inhaber tatsächlich hauptberuflicher Journalist ist. Erkennbar ist er am Logo des Deutschen Presserats und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz.

Anerkannt und verlässlich

Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten: Ohne den bundeseinheitlichen Presseausweis würde die Arbeit von fest angestellten und freien Journalisten deutlich erschwert. Ohne ihn würde aber auch die Arbeit mit Journalisten komplizierter: Behörden oder Veranstalter müssten bei jeder einzelnen Akkreditierung, bei jeder einzelnen Auskunft erst prüfen, ob sie es wirklich mit einem hauptberuflichen Journalisten zu tun haben.

Der bundeseinheitliche Presseausweis, den Sie oben sehen, wird bislang ausschließlich von den sechs Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) und dem Fotografenverband FREELENS ausgestellt – und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.

Klar definierte Kriterien

Genau deshalb ist er anerkannt: bei Behörden, in den Reihen der Polizei, der Justiz, bei Messegesellschaften und bei vielen Unternehmen.
Eine paritätisch besetzte und beim Deutschen Presserat eingerichtete „Ständige Kommission“ mit je zwei vom Presserat und der Innenministerkonferenz benannten Mitgliedern prüft auf Grundlage einer Vereinbarung, welche Verbände die Voraussetzungen für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises mitbringen.

Die ausgebenden Verbände müssen klar definierte Kriterien erfüllen, um die erforderliche Zuverlässigkeit sicherzustellen. Sie dürfen die Ausgabe der Presseausweise weder gewerblich noch als Hauptzweck betreiben.

Den bundeseinheitlichen Presseausweis können Sie bei den sechs Verbänden beantragen. Antragsformulare gibt es auf den Internetseiten und in den Landesgeschäftsstellen von BDZV, dju, DJV und MVFP sowie den Geschäftsstellen des VDS und FREELENS.