FAQ2024-01-15T09:55:35+00:00

Presseausweis 2024

FAQ

Presseausweis 2024

FAQ

Den Presseausweis erhalten Sie bei den Landesorganisationen von BDZV, dju, DJV und MVFP sowie über die Geschäftsstellen von FREELENS und des VDS. Gleiches gilt für das Autopresseschild, das die Funktion des Presseausweises ergänzt.

Sie müssen hauptberuflich journalistisch tätig sein und das nachweisen können. Auch wenn sie kein Mitglied der ausgebenden Verbände sind, können Sie einen bundeseinheitlichen Presseausweis beantragen. Wenn Sie als Redakteur arbeiten, benötigen wir eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags. Arbeiten Sie freiberuflich? Dann schicken Sie uns bitte aussagekräftige Honorarabrechnungen. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Verbände müssen klare Kriterien erfüllen, wenn sie einen bundeseinheitlichen Presseausweis ausstellen wollen. Sie müssen sich u.a. verpflichten, dass sie den Ausweis nur an hauptberuflich tätige Journalisten ausgeben und belegen, dass sie für die jährliche ortsnahe Überprüfung der Hauptberuflichkeit personelle Kapazitäten mitbringen. Sie dürfen die Ausgabe außerdem weder als Hauptzweck noch gewerblich betreiben.
Festgehalten sind die Kriterien in einer Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Trägerverein des Deutschen Presserats. Eine paritätisch besetzte und beim Deutschen Presserat eingerichtete „Ständige Kommission“ prüft auf Grundlage dieser Vereinbarung, welche Verbände die Voraussetzungen für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises mitbringen.

Die Kosten für den Presseausweis und gegebenenfalls für das Autopresseschild erfahren Sie bei den Landesorganisationen von BDZV, dju in verdi, DJV und MVFP sowie über die Geschäftsstellen von FREELENS und des VDS. Die Mitglieder von DJV und dju in verdi erhalten den Presseausweis kostenlos, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen dafür, dass sie es mit hauptberuflich tätigen Journalisten zu tun haben.

Die jährliche Neuausstellung dient der Fälschungssicherheit. Denn mit der Neuausstellung ändert sich nicht nur die Jahreszahl, sondern auch die Farbgebung des Presseausweises.

Mit jedem neuen Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie weiterhin hauptberuflich journalistisch tätig sind. So wird sichergestellt, dass tatsächlich nur professionelle Journalisten im Besitz des Presseausweises sind.

Der Presseausweis ist dreisprachig (deutsch, englisch, französisch) gehalten, um ihn auch im Ausland einsetzen zu können. Für Recherchen im Ausland, insbesondere außerhalb Europas, gibt es darüber hinaus den Internationalen Presseausweis der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF), den DJV- und dju-Mitglieder über ihre Landesorganisationen beantragen können.

Einige Unternehmen und Organisationen haben den Presseausweis als rentablen Zusatzerwerb für sich entdeckt. Sie verkaufen nachgeahmte oder Phantasie-Presseausweise. Hauptverkaufsargument dieser Anbieter ist nicht der Recherchezweck des Ausweises. Interessenten werden vielmehr mit der Aussicht auf die so genannten Presserabatte gelockt. Der Käufer muss bei den Anbietern der nachgeahmten Presseausweise in der Regel nicht nachweisen, dass er als hauptberuflicher Journalist tätig ist.

Presseausweise werden seit einigen Jahren als Plastikkarte mit Farbverlauf, Hologramm und einer speziellen Drucktechnik produziert. Und um Fälschern das Handwerk zusätzlich zu erschweren, ist der Presseausweis nur für jeweils ein Jahr gültig. Zudem liegt der Geschmacksmusterschutz – eine Art Copyright für das Layout des Presseausweises – bei den ausstellenden Verbänden. Wird das Layout imitiert, ist es somit möglich, den Fälschern die Produktion durch Gerichte untersagen zu lassen, was in einigen Fällen auch schon geschehen ist. Aber der Begriff „Presseausweis“ lässt sich nicht gesetzlich schützen.